Alltagshilfe

Was ist das Ziel der Alltagshilfe?

 

Das Ziel der Alltagshilfe ist es, unterstützungsbedürftigen Personen weiterhin zu ermöglichen am sozialen Leben teilzunehmen und in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Wir möchten den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim verhindern oder zumindest verzögern. Auch kranke oder alte Menschen sollen ein weitestgehend eigenständiges und vor allem selbstbestimmtes Leben führen können.

 

Worum geht es bei der Alltagshilfe?

 

Alltagshilfe bietet Menschen Unterstützung in ihrem Alltag. Sie richtet sich an alle, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder anderen Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. Grundsätzlich können verschiedene Institutionen und Organisationen Alltagshilfe anbieten – der Begriff umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen. Von einfachen Botengängen bis zur Wohnungsbetreuung bei Krankenhausaufenthalt.

 

 

Welche Aufgaben umfasst die Alltagshilfe?

 

Die Aufgabenfelder der Alltagshilfe sind gemäß SGB XI, § 45a geregelt. Die zwei Hauptbereiche: Entlastung der Pflegenden und Entlastung im Alltag. So kann sich die Alltagshilfe auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens erstrecken – und zum Beispiel folgende Aufgaben beinhalten:

  • Kinder betreuen
  • Essen zubereiten
  • Briefkasten leeren
  • im Haushalt helfen
  • Haustiere betreuen
  • Einkäufe übernehmen
  • Handwerker einlassen
  • in der Wohnung lüften
  • Haus & Wohnung betreuen
  • soziale Aktivitäten planen
  • bei der Körperpflege helfen
  • Kinder bei Hausaufgaben unterstützen
  • bei Arztbesuchen & Behördengängen begleiten

Eine Alltagshilfe lässt sich also flexibel an Ihre Bedürfnisse des jeweiligen Tages anpassen lassen.

 

 

Kann jeder einen Alltagshelfer bekommen und Alltagshilfe in Anspruch nehmen?

 

Ja, jeder kann einen Alltagshelfer bekommen. Aber nur einige Menschen bekommen diesen von ihrer Pflegekasse gezahlt. Wenn Unterstützungsbedarf vorliegt — sprich ein Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung — musst du privat nicht für deine Unterstützung zahlen. 

 

Alltagshilfe richtet sich nicht nur an Senioren. Stattdessen kann grundsätzlich jeder von Alltagshilfe profitieren, der in den eigenen vier Wänden nur noch mit Hilfe zurechtkommt. Sie haben kleine Kinder und beide Elternteile sind berufstätig? Sie benötigen einen längeren Krankenhausaufenthalt und haben niemanden, der sich um Ihre Wohnung kümmert? Dann könnten Sie ein Recht auf Alltagshilfe haben.  Alltagshilfe richtet sich zum Beispiel an:

  • Senioren
  • Unfallopfer
  • Schwangere
  • Alleinerziehende
  • Erkrankte Personen
  • Menschen mit Behinderung
  • Berufstätige Eltern mit Kindern

 

Was sind die Vorteile von Alltagshilfe?

 

Alltagshilfe kann nicht nur hilfsbedürftige Personen im Alltag unterstützen. Auch Angehörige profitieren von der Alltagshilfe, weil ihnen viel Arbeit und Sorgen abgenommen wird. Außerdem können Betroffene mit Alltagshilfe möglichst lange in der gewohnten Umgebung wohnen bleiben, ohne dass der Alltag komplett von anderen übernommen wird.

Merke: 

 

  • Bedarfsgerechte Alltagsunterstützung
  • Interaktion, Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, Gesellschaft und Lebensfreude, anstatt Isolation und Rückzug vom Leben sowie chronische depressive und gedrückte Stimmung. Denn auch soziale Aktivitäten wie ein Theaterbesuch, ein Gesellschaftsspiel, ein Spaziergang an der frischen Luft, ein Gesellschaftsspiel spielen gehören zur Alltagshilfe!

  

Was kostet Alltagshilfe?

 

Die Kosten für Alltagshilfe können ganz unterschiedlich ausfallen, je nachdem welche Aufgaben in welchem Umfang benötigt werden. Grundsätzlich starten die Kosten für Alltagshilfe bei etwa acht Euro pro Stunde. Bei erhöhtem Bedarf und/oder zeitintensiven Aufgaben sind aber auch Kosten von rund 20 Euro pro Stunde möglich. Die gute Nachricht: Wenn Sie eine Pflegestufe haben, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei 125 Euro pro Monat.

 

 

Wie funktioniert die Kostenübernahme genau?

 

Je nach Pflegegrad gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

Pflegegrad 1:

 

Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser liegt wie erwähnt bei 125 Euro und dient der Entlastung der häuslichen Pflege. Für die Leistungen der Pflegeversicherung spielt die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrag keine Rolle. Der Entlastungsbetrag ist eine Vorausleistung und wird im Nachhinein erstattet.

 

Wichtig: Der Antrag gelingt formlos. Meist ist aber gar kein Antrag nötig – es reicht, die Rechnungen über die erbrachten Leistungen einzureichen. Wenn Sie den monatlichen Entlastungsbetrag nicht voll nutzen, wird der Rest im nächsten Monat auf den gewöhnlichen Entlastungsbetrag addiert.

 

Pflegegrad 2:

 

Bei Pflegegrad 2 können Sie die sogenannte Verhinderungspauschale nutzen – diese beträgt 2418 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen: Neben der entsprechenden Pflegestufe muss der Pflegebedürftige mindestens 6 Monaten gepflegt worden sein – und zwar durch einen Angehörigen oder einen anderen Menschen. Es darf sich nicht um eine professionelle Pflegekraft handeln! Außerdem ist ein Nachweis der Notwendigkeit nötig. Diesen können Sie bei Ihrem Hausarzt bekommen.

 

 

Wie finde ich Alltagshilfe?

 

Rufen Sie an. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular. Mittlerweile gibt es viele Anbieter von Alltagshilfe, die je nach Bedarf stunden- oder tageweise Unterstützung anbieten. Auch eine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger ist möglich.

  

Wichtig: Der Unterschied zur Pflege ist nicht klar definiert. Überschneidungen sind möglich! Die größten Unterschiede gibt es in der Ausbildung der Ausübenden, die von ehrenamtlichen Helfern über einfache Pflegekräfte bis zum ausgebildeten Alltagshelfer variieren können.

 

 

 

 

Der Unterschied zu einem Pflegedienst - Was macht die Pflege anders als die Alltagshilfe?

 

Der wesentliche Unterschied entsteht durch das Wort "Pflege". In der Pflege wird sich noch intensiver direkt mit dem Menschen befasst. Genau dort wo die Aufgaben der Alltagshilfe aufhören, setzt die Pflege an. Aktuell wird die Alltagshilfe oder auch Betreuung, Haushaltshilfe, etc. immer noch mit der Pflege vermischt und verwechselt.

 

Pfleger übernehmen Aufgaben wie die körperliche Pflege, dazu gehört zum Beispiel das Waschen der Kunden und gegebenenfalls das Auswechseln von Verbänden oder ähnlichem. Pfleger haben des Weiteren die Erlaubnis, Medikamente zu vergeben und sind aktiv an der Therapie beteiligt.

 

Es gibt auch Gemeinsamkeiten mit der Alltagshilfe. Genauso wie die Alltagshilfe sind auch Pfleger für die seelische Betreuung zuständig und auch die pflegerische Betreuung ist so vielfältig wie der Mensch selbst. Für jede Person wird eine auf sie zugeschnittene Betreuung individualisiert.

 

 

Das Ziel der Pflege

 

Auch die Pflege hat das Ziel, die Selbstständigkeit jedes Einzelnen so gut es geht aufrechtzuerhalten und da zu helfen, wo Hilfe nötig ist. Die Arbeit am Menschen, die Pflege des Körpers von unterstützungsbedürftigen Menschen und alles medizinischen Aspekte bleiben jedoch der Pflege vorbehalten und sind NICHT Teil der Alltagshilfe.

 

 

KONTAKT

Sebastiana Di Bella

Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Gepr. Aus-u.Weiterbildungspädagogin

Austraße 8

63065 Offenbach am Main

 

Fon:    +49 (69) 46 09 21 99 

Mobil: +49 (0)177 50 66 513

Fax:     +49 (69) 46 09 21 98

 

E-Mail: info@sdb-frankfurt.de

Web:    www.sdb-frankfurt.de

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